Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 Abs. 1 Alt. 1 / Alt. 2 StGB
- Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
- (Tatobjekt:) Geschützter Raum
- Taterfolg
- Aufenthalt
- Kein Einverständnis
- Kein anfängliches Einverständnis
- Aufforderung zur Entfernung
- Qualifikation: Schwerer Hausfriedensbruch
- Subjektiver Tatbestand
.
- Objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
. - Schuld
. - Strafantrag