Der Vorstand der Cake AG beschließt in geheimer Abstimmung einstimmig, Lebkuchen mit einem gesundheitsschädlichen Zusatz auf den Markt zu bringen. Für den Beschluss hätte die einfache Mehrheit genügt. Später erkranken etliche Kunden an dem Produkt.

Ist Vorstandsmitglied M wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB strafbar?