Strafbarkeit wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB
- Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
- Tatobjekt: Andere Person
- Taterfolg: Körperliche Misshandlung 💬
- Taterfolg: Gesundheitsschädigung 💬
- Qualifikation
- Gefährliche Körperverletzung
-
- Schwere der Beeinträchtigung
(1) Gesundheitsschädlicher Stoff 💬 💬
(2) Gefährliches Werkzeug 💬 💬
(3) Lebensgefahr - Verminderte Abwehr
(1) Hinterlistiger Überfall 💬
(2) Gemeinschaftlichkeit
- Schwere der Beeinträchtigung
-
- Schwere Körperverletzung
- Schwere Folge
- Zurechnung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Todeserfolg
- Zurechnung
- Gefährliche Körperverletzung
- Subjektiver Tatbestand
.
- Objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Einwilligung
- …
.
- Schuld
- (Subjektive Zurechnung der besonderen Folge)
- …
.
- Strafantrag