Der X-Clan und Y-Clan kämpfen um die Vorherrschaft im Münchner Stadtteil Hasenbergl und sind daher seit langem verfeindet. Eines Tages nähert sich A aus dem X-Clan mit ein paar Mitgliedern seines Clans einem Haus, das von Mitgliedern des Y-Clans bewohnt wird, darunter B und sein Bruder C.
B bemerkt A, als er aus dem Fenster sieht und ruft zu ihm herab: „Hey, was willst du hier?“
Darauf A: „Dasselbe könnte ich dich fragen.“
B: „Verpiss dich!“
A: „Komm doch runter.“

B ruft daraufhin mit C ein paar seiner Leute aus dem Haus zusammen und sie treten mit Eisenstangen bewaffnet vor das Haus. Da ruft A dem B zu: „Könnt ihr nicht mit euren Fäusten kämpfen, wie richtige Männer?“
B und seine Leute gehen daraufhin auf A zu: „Was hast du gesagt, du Opfer?“
A: „Dass ihr schwache Hurensöhne seid!“

Als C nun auf einen von As Leuten mit seiner Eisenstange losgehen will, zückt A ein Messer und stößt es C in den Bauch. C wird lebensgefährlich verletzt, kann aber durch eine Notoperation gerettet werden.

Hat sich A wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht?