A lädt am zweiten Advent seinen Freundeskreis zum Essen bei sich ein. Obwohl er weiß, dass der anwesende B Knoblauch nicht ausstehen kann, verwendet A ein paar Zehen Knoblauch für ein Ragout, das er serviert. B bemerkt erst nach dem Essen den Knoblauchgeschmack in seinem Mund, der ihm sehr unangenehm ist. Außerdem ist B besorgt, seine Gesprächspartner auch noch am nächsten Tag mit Atemgeruch zu belästigen, ohne ihn beseitigen zu können.
Da er sich in seiner körperlichen Unversehrtheit und Autonomie erheblich beeinträchtigt fühlt und auf A wütend ist, verlässt B das Essen und stellt noch am selben Abend Strafantrag gegen A wegen Körperverletzung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

Wie hat sich A strafbar gemacht?