An Heilig Abend bricht zwischen den Ehegatten F und M ein Streit aus, als sie gerade mit einem Glas Sekt anstoßen wollen. M wirft dabei die ihm und seiner Frau gehörenden Sektgläser an die Wand. Er weiß, dass er das wegen des Miteigentums seiner Frau nicht darf, meint aber, die Gläser seien für ihn nicht „fremd“, da er ja Miteigentümer ist.
★ Ist M strafbar wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB? ★