Die Plätzchenfabrikanten A und B streiten in der Fabrik der Spekulatius AG darum, wer die bessere Rezeptur entwickelt hat. Der Streit mündet in eine körperliche Auseinandersetzung. Als A den B im Schwitzkasten hat, ergreift er eine in der Nähe stehende Sahne-Sprühflasche, drückt sie dem B in den Mund und sprüht. Dabei ist ihm klar, dass B an der Sahne ersticken kann. Nach wenigen Minuten sackt B bewusstlos zusammen. A geht fälschlicherweise davon aus, er habe B getötet. Aus Angst davor, entdeckt zu werden, will er die vermeintliche Leiche beseitigen und wirft sie in einen großen Teigmischer in der Maschinenhalle. Dort bekommt B keine Luft mehr und erstickt.

Ist A strafbar wegen Verdeckungsmordes (vgl. § 211 Abs. 2 Gruppe 3 Alt. 2 StGB)?