Hauseigentümer E beobachtet von einem Fenster aus, wie in seinem Garten Nachbar N überhängende Zweige seiner Tanne abschneidet, um kurzfristig an eine Weihnachtsdekoration zu kommen. Für E ist das völlig in Ordnung, da er Mitleid hat mit N, der sonst keine Dekoration hätte. N hat allerdings vorher nicht gefragt, weil es ihm peinlich war und er davon ausging, E werde schon nichts dagegen haben.

Ist N strafbar wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB?