J stattet zwei Fähren – eine mit Häftlingen, die andere mit Zivilisten an Bord – mit Unmengen an Sprengstoff aus und gibt den Passagieren die Fernzünder zur jeweils anderen Fähre. J stellt den Passagieren das Ultimatum, die Fähre innerhalb einer halben Stunde in die Luft zu sprengen, um damit die eigene Fähre zu retten. Sollten die Passagiere sich weigern, würde er selbst beide Schiffe sprengen.
Auf der Fähre mit den Zivilisten nimmt X den Zünder an sich, sagt, dass die Häftlinge ohnehin selbst für ihre Lage verantwortlich seien, und drückt den Zünder. Die Fähre mit den Häftlingen explodiert daraufhin und alle Insassen kommen um.
★ Ist X wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB strafbar? ★