Strafbarkeit wegen Raubes gemäß § 249 Abs. 1 StGB
- Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
- (Tatobjekt:) Fremde bewegliche Sache 💬 💬
- Tathandlungen
- Nötigungshandlung
- Gewalt gegen Person 💬
- Drohung für Leib und Leben ℹ️ 💬
- Wegnahme 💬
- Gewahrsam eines anderen 💬
- Wechsel des Gewahrsams
- Kein Einverständnis
- Objektive Zurechnung
- Nötigungserfolg: Duldung der Wegnahme ℹ️ 💬
- Örtlicher und zeitlicher Zusammenhang
- Qualifikation ℹ️
- Schwerer Raub
- Werkzeug 💬 💬
(1) Verfügbarkeit eines gefährlichen Werkzeugs
(2) Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs
(3) Mittel gegen Widerstand
- Bande
(1) Bandenraub 💬
(2) Bewaffneter Bandenraub
- Intensität der Beeinträchtigung
(1) Gefahr schwerer Gesundheitsschädigung
(2) Schwere körperliche Misshandlung
(3) Gefahr des Todes
- Raub mit Todesfolge
- Todeserfolg
- Zurechnung: Spezifischer Gefahrzusammenhang
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- Finalität
- Absicht bzgl. Taterfolg: Zueignungsabsicht
- Absicht vorübergehender Aneignung 💬
- Vorsatz dauerhafter Enteignung 💬
- Rechtswidrigkeit der Zueignung
- Objektive Rechtswidrigkeit
- Subjektive Rechtswidrigkeit
.
- Rechtswidrigkeit
.
- Schuld