Strafbarkeit wegen räuberischen Diebstahls gemäß § 252 StGB
- Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
- (Vortat:) Diebstahl
- Zusammenhang mit Vortat ℹ️
- Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang („frische Tat“)
- Gefahr des Beuteverlustes („Betroffenheit“)
- (Tathandlung:) Nötigungshandlung
- Gewalt gegen Person 💬
- Drohung für Leib und Leben 💬
- Qualifikation
- Schwerer räuberischer Diebstahl
- Werkzeug 💬 💬
(1) Verfügbarkeit eines gefährlichen Werkzeugs
(2) Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs
(3) Mittel gegen Widerstand
- Bande
(1) Bandenraub 💬
(2) Bewaffneter Bandenraub
- Intensität der Beeinträchtigung
(1) Gefahr schwerer Gesundheitsschädigung
(2) Schwere körperliche Misshandlung
(3) Gefahr des Todes
- Räuberischer Diebstahl mit Todesfolge
- Todeserfolg
- Zurechnung: Spezifischer Gefahrzusammenhang
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- Besitzerhaltungsabsicht
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- Rechtswidrigkeit
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- Schuld