Räuberischer Diebstahl

Strafbarkeit wegen räuberischen Diebstahls gemäß § 252 StGB
  1. Tatbestand
    1. Objektiver Tatbestand
      1. (Vortat:) Diebstahl
      2. Zusammenhang mit Vortat ℹ️
        1. Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang („frische Tat“)
        2. Gefahr des Beuteverlustes („Betroffenheit“)
      3. (Tathandlung:) Nötigungshandlung
        1. Gewalt gegen Person 💬
        2. Drohung für Leib und Leben 💬
      4. Qualifikation
        1. Schwerer räuberischer Diebstahl
          1. Werkzeug 💬 💬
            (1) Verfügbarkeit eines gefährlichen Werkzeugs
            (2) Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs
            (3) Mittel gegen Widerstand
          2. Bande
            (1) Bandenraub 💬
            (2) Bewaffneter Bandenraub
          3. Intensität der Beeinträchtigung
            (1) Gefahr schwerer Gesundheitsschädigung
            (2) Schwere körperliche Misshandlung
            (3) Gefahr des Todes
        2. Räuberischer Diebstahl mit Todesfolge
          1. Todeserfolg
          2. Zurechnung: Spezifischer Gefahrzusammenhang
    2. Subjektiver Tatbestand
      1. Vorsatz
      2. Besitzerhaltungsabsicht
        .
  2. Rechtswidrigkeit
    .
  3. Schuld