Strafbarkeit wegen (räuberischer) Erpressung gemäß §(§) 253 Abs. 1 (, 255) StGB
- Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
- (Tathandlung:) Nötigungshandlung
- Gewalt 💬
- Drohung ℹ️ 💬
- Qualifizierte Nötigungshandlung
- Gewalt gegen Person
- Drohung für Leib oder Leben
- (Objektive Zurechnung:) Nötigungserfolg ℹ️ 💬
- (Taterfolg:) Vermögensnachteil 💬
- Qualifikation ℹ️
- Schwere räuberische Erpressung
- Werkzeug 💬 💬
(1) Verfügbarkeit eines gefährlichen Werkzeugs
(2) Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs
(3) Mittel gegen Widerstand - Bande
(1) Bandenraub 💬
(2) Bewaffneter Bandenraub - Intensität der Beeinträchtigung
(1) Gefahr schwerer Gesundheitsschädigung
(2) Schwere körperliche Misshandlung
(3) Gefahr des Todes
- Werkzeug 💬 💬
- Räuberische Erpressung mit Todesfolge
- Todeserfolg
- Zurechnung: Spezifischer Gefahrzusammenhang
- Schwere räuberische Erpressung
- (Tathandlung:) Nötigungshandlung
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- Bereicherungsabsicht
- Stoffgleichheit der Bereicherung 💬
- Objektive Stoffgleichheit
- Subjektive Stoffgleichheit
- Rechtswidrigkeit der Bereicherung
- Objektive Rechtswidrigkeit
- Subjektive Rechtswidrigkeit
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- Objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Verwerflichkeit
- […]
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- Schuld
. - Konkurrenzen