Kindermord in B. (2)

Der Diener D des H (vgl. Tür 23) geht davon aus, dass H auch sein Kind K töten lassen werde, wenn er den Befehl des H, J zu töten, nicht befolgt. In Wirklichkeit hat Ds Frau ihr Kind K bereits zum Schutz bei Verwandten abgegeben, wo H es niemals aufspüren könnte. Als sie ihrem Mann davon erzählt, ist D aber vom Anblick eines Sterns abgelenkt und bekommt die Nachricht nicht mit.
Weiterhin überzeugt von der Gefahr für K schleicht sich D mit gezücktem Messer in den Stall, in dem J liegen soll, um diesen sofort zu erstechen. Dort muss D jedoch feststellen, dass J mit seinen Eltern bereits geflohen ist.

Ist D strafbar wegen versuchten Totschlags gemäß §§ 212 Abs. 1, 22 StGB?