Räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer

Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer
gemäß § 316a Abs. 1 StGB

  1. Tatbestand
    1. Objektiver Tatbestand
      1. (Tatobjekt:) Führer eines Kraftfahrzeugs oder Mitfahrer
      2. (Tathandlung:) Angriff auf Leib, Leben oder Entschlussfreiheit
      3. (Tathandlung:) Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
      4. Erfolgsqualifikation
        1. Todeserfolg
        2. Zurechnung: Spezifischer Gefahrzusammenhang
    2. Subjektiver Tatbestand
      1. Vorsatz
      2. (Absicht bzgl. Taterfolg:) Absicht räuberischer Haupttat
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  2. Rechtswidrigkeit
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  3. Schuld