Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer
gemäß § 316a Abs. 1 StGB
- Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
- (Tatobjekt:) Führer eines Kraftfahrzeugs oder Mitfahrer
- (Tathandlung:) Angriff auf Leib, Leben oder Entschlussfreiheit
- (Tathandlung:) Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
- Erfolgsqualifikation
- Todeserfolg
- Zurechnung: Spezifischer Gefahrzusammenhang
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- (Absicht bzgl. Taterfolg:) Absicht räuberischer Haupttat
.
- Rechtswidrigkeit
.
- Schuld