Der Jurastudent A schenkt seiner Kommilitonin B am 1.12.2022 einen Adventskalender. Da beide das Abstraktionsprinzip nicht ausstehen können, vereinbaren sie, dass es für ihre Verträge nicht gelten soll: Die Übereignung des Adventskalenders soll unwirksam sein, wenn der Schenkungsvertrag aus irgendeinem Grund unwirksam ist und umgekehrt.

★ Haben A und B es damit geschafft, das Abstraktionsprinzip auszuhebeln?