Der 10-jährige B wünscht sich zu Weihnachten unbedingt das Videospiel „Bonestorm“. Im Comicbuch-Laden kann er den Verkäufer dazu überreden, dass er ihn den Preis in monatlichen Raten von seinem Taschengeld zahlen und das Spiel bereits mitnehmen lässt. Als B zu Hause mit dem Spiel beschäftigt ist, bemerken seine Eltern den Kauf, sind aber nach einem kurzem Streit damit einverstanden.
Der Comicbuch-Laden-Verkäufer zweifelt nun, ob er mit dem minderjährigen B wirklich einen wirksamen Vertrag geschlossen hat. Daher fordert er die Eltern von B am Telefon zur Genehmigung des Geschäfts auf.
Die Eltern von B überlegen noch, wie sie auf die Aufforderung des Verkäufers reagieren sollen, als dieser erneut anruft und mitteilt, das er von dem Vertrag mit B doch nichts mehr wissen will, sondern das Spiel umgehend zurückerhalten möchte. Die Eltern genehmigen nun den Vertrag.
★ Kann der Verkäufer die Rückgabe des Spiels verlangen? ★