H ist Hersteller von Lebkuchen. Er möchte an den Supermarkt des S in der Vorweihnachtszeit eine größere Lieferung verkaufen und schickt dazu S per E-Mail ein Angebot über eine bestimmte Menge der näher spezifizierten Ware zum Gesamtpreis von 500 €. Darin nimmt er Bezug auf seine AGB, die der E-Mail angehängt sind und folgende Klausel enthalten:
„Der Kaufpreis ist mittels Überweisung zu zahlen und mit Vertragsschluss fällig.“
S hat dringenden Bedarf an Lebkuchen und nimmt das Angebot des H daher mit E-Mail vom nächsten Tag an. Er verweist in seiner Annahme darauf, dass seine angehängten Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten, die folgende Klausel enthalten:
„Der Käufer überweist den Kaufpreis an den Verkäufer, sobald die Ware geliefert wurde.“
★ Wann ist der Kaufpreis fällig? ★