Als Facebook seine Nutzungsbedingungen ändert, ist der Nutzer N empört, weil darin steht, dass Facebook seine Daten in die USA weiterleitet und dort verarbeitet. Da er in einer Jura-Vorlesung gehört hat, dass auch AGB nur mit Einverständnis des Vertragspartners in den Vertrag einbezogen werden können, postet N auf Facebook eine öffentliche Statusmeldung, in der er der Einbeziehung der neuen Nutzungsbedingungen widerspricht.

Sind die neuen Nutzungsbedingungen Vertragsbestandteil geworden?