M will für ihren 5-jährigen Sohn jemanden engagieren, der als Nikolaus verkleidet Geschenke bringt. An einer Straßenlaterne sieht sie die Anzeige des X, der solche Auftritte gegen Zahlung von 50 € anbietet. Sie ruft X an und trifft sich mit ihm, um die Einzelheiten zu besprechen. Dabei stellt sich heraus, dass X eine dunkle Hautfarbe hat. M lehnt es aus diesem Grund ab, den X zu engagieren und sucht sich lieber einen „christlich-abendländischen Darsteller“.
★ Hat X gegen M einen Anspruch auf Vertragsschluss? ★