K ist Sammler alter Bücher und interessiert sich für ein Exemplar der Erstausgabe von Charles Dickens‘ „A Christmas Carol“, das der Händler V in einem Schaukasten für 27.000 € zum Verkauf anbietet. Auf Nachfrage bestätigt V dem K, dass es sich um ein Original-Exemplar von 1843 handelt. Er legt sogar ein Gutachten des Kunstsachverständigen S vor, das er eingeholt hat und in dem die Echtheit des Buches bestätigt wird. Diese Bestätigung überzeugt den K, so dass er einwilligt, das Buch von V zu kaufen.
Nach dem Verkauf an K benötigt V den Schaukasten nicht mehr und veräußert ihn im Internet. Einige Wochen später stellt sich bei Recherchen des K heraus, dass S in Wirklichkeit kein Kunstsachverständiger ist, sondern ein – mittlerweile europaweit gesuchter – Betrüger, was weder K noch V wussten oder hätten erkennen können. K schreibt deshalb dem V, dass er den Kaufvertrag wegen Irrtums über die Eigenschaft des S anfechte und bringt das Buch zurück zu V.
★ Kann V von K 100 € verlangen, die ein neuer Schaukasten für das Buch kostet? ★