AGB-Kontrolle

Die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) gleicht Informationsdefizite einer Vertragspartei hinsichtlich des Vertragsinhalts aus, indem sie

  1. versucht, die Informationsdefizite abzumildern (Einbeziehungskontrolle), und
  2. die inhaltliche Verschlechterung der AGB für den Kunden aufgrund adverser Selektion zu begrenzen (Inhaltskontrolle):