Die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) gleicht Informationsdefizite einer Vertragspartei hinsichtlich des Vertragsinhalts aus, indem sie
- versucht, die Informationsdefizite abzumildern (Einbeziehungskontrolle), und
- die inhaltliche Verschlechterung der AGB für den Kunden aufgrund adverser Selektion zu begrenzen (Inhaltskontrolle):