Anspruch entstanden – nicht erloschen – durchsetzbar

Das Schema

  1. Anspruch entstanden
  2. Anspruch nicht erloschen
  3. Anspruch durchsetzbar

ist eine gedankliche Stütze, die sich im Laufe der Zeit herausgebildet hat und in der sich verschiedene strukturelle Perspektiven überlagern. Erstens eine prozessuale Perspektive, wonach Einwendungen von der Seite des Beklagten kommen und er sie beweisen muss (Wirksamkeitshindernisse, Erlöschensgründe, Durchsetzungshindernisse). Zweitens eine kognitive Perspektive, wonach bestimmte Gesichtspunkte oft mit weniger Aufwand zu prüfen sind als andere (Erweiterung des Sachverhalts-Kontextes von Anspruch entstanden bis Anspruch erloschen). Drittens eine inhaltliche Perspektive, wonach Prüfungspunkte mit ähnlichen Voraussetzungen gruppiert werden (Erhebung einer Einrede gegen die Durchsetzbarkeit):