Erfordernis der Fristsetzung

Eine Fristsetzung ist insbesondere entbehrlich, wenn die der Zeitpunkt der Leistung nach dem Schuldverhältnis derart wichtig war, dass der Gläubiger möglicherweise kein Interesse mehr an einer nachgeholten Leistung hat. Der Gläubiger kann sich aber auch dafür entscheiden, nicht zurückzutreten und die Leistung noch nachholen zu lassen („relatives Fixgeschäft“):