Die Voraussetzungen einer Strafaufhebung durch Rücktritt vom Deliktsversuch spiegeln die Voraussetzungen der Strafbegründung:
Als Prüfungsprogramm:
Rot markiert sind die Voraussetzungen, die üblicherweise in der Rücktrittsprüfung auftauchen.
Die Voraussetzungen einer Strafaufhebung durch Rücktritt vom Deliktsversuch spiegeln die Voraussetzungen der Strafbegründung:
Als Prüfungsprogramm:
Rot markiert sind die Voraussetzungen, die üblicherweise in der Rücktrittsprüfung auftauchen.