Rücktritt als Spiegelbild zur Strafbegründung

Die Voraussetzungen einer Strafaufhebung durch Rücktritt vom Deliktsversuch spiegeln die Voraussetzungen der Strafbegründung:

 

Als Prüfungsprogramm:

Rot markiert sind die Voraussetzungen, die üblicherweise in der Rücktrittsprüfung auftauchen.