Dieser Unterpunkt ist nur erforderlich, wenn das Verständnis des Empfängers vom wirklichen Willen des Erklärenden abweicht.
Zu prüfen ist dann, ob der Empfänger die Erklärung so verstehen durfte, wie er sie verstanden hat. Vorzunehmen ist also eine Wertung nach objektiven Kriterien: Hätte eine Durchschnittsperson in der Lage des Empfängers die Erklärung so verstanden?