Struktur der Drohung

Eine Drohung kommt immer in Betracht, wenn man die Mitwirkung einer anderen Person benötigt, um ein eigenes Ziel zu erreichen:

Die Mitwirkung dieser anderen Person wird dadurch erreicht, dass man ihre Abwägung bei der Entscheidung für oder gegen die Mitwirkung manipuliert. Damit die Entscheidung für die Mitwirkung ausfällt, wird für diese Option ein zusätzlicher Vorteil (bzw. das Ausbleiben eines Nachteils) in Aussicht gestellt:

Wirksam ist eine solche Drohung, wenn mit dem zusätzlichen Vorteil die Nachteile der Mitwirkung überwogen werden. Wie bei jeder Interessengewichtung richtet sich das Gewicht des zusätzlichen Vorteils nach der Bedeutung des betroffenen Interesses und der Wahrscheinlichkeit der Interessenberührung.

Die Ziele oder Interessen der anderen Person werden damit als Druckmittel verwendet und mit den Zielen des Täters zu einem Abhängigkeitsverhältnis verknüpft: