Stufen des Interessenschutzes

Das Recht schützt Interessen, die es als vorrangig bewertet (Stufe 1), dadurch, dass es Pflichten zu einem bestimmten Verhalten aufstellt (Stufe 2) und für den Verstoß gegen eine solche Pflicht Sanktionen androht (Stufe 3), die es in einigen Fällen auch verhängt (Stufe 4):

Die Sanktionsdrohung soll die Entscheidung eines Täters manipulieren, indem sie seiner Abwägung von Vor- und Nachteilen zusätzliche Nachteile hinzufügt:

 

 

 

 

 

Die Prüfung der Strafbarkeit geht von dieser Prüfung des Täters aus, untersucht, wie sich die Entscheidung des Täters objektiv ausgewirkt hat, ob der Täter zu einer Prüfung überhaupt in der Lage war und ob sein  Verhalten im konkreten Fall nicht doch rechtmäßig war: