Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip

Im deutschen Recht unterscheiden wir konstruktiv zwischen einem Rechtsgeschäft, das bestimmte Rechte und Pflichten erstmalig begründet („Verpflichtungsgeschäft“) und einem Rechtsgeschäft, das auf bereits bestehende Rechte und Pflichten einwirkt („Verfügungsgeschäft“) – zum Beispiel einem Kaufvertrag einerseits und der dazu nötigen Übereignung der Kaufsache andererseits. Dieser Ansatz heißt Trennungsprinzip:

Ein Außenstehender hat keinen Einblick in das Verpflichtungsgeschäft zwischen anderen und kann daher von jemandem Eigentum erwerben, auch wenn derjenige selbst kein wirksames Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen hat, um die Sache zu erhalten. Es genügt, dass er aufgrund eines Verfügungsgeschäftes zum Eigentümer geworden ist. Dass die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäftes und des Verfügungsgeschäftes voneinander unabhängig sind, nennt man Abstraktionsprinzip: