Umfang der Vertretungsmacht

Die Ausweitung des Umfangs der Vertretungsmacht gegenüber dem Innenverhältnis ist neben der Konstruktion der Rechtsscheinvollmacht eine weitere Verpackung für die Verteilung des Illoyalitätsrisikos zwischen Geschäftsherrn und anderer Partei. Das Risiko, dass sich eine beauftragte Person illoyal verhält, geht zunächst der Geschäftsherr als Auftraggeber ein, die andere Partei trägt es allerdings dann, wenn sie das illoyale Verhalten erkannt hat und daraus ihren Vorteil gezogen hat: