Bedeutung des Leistungszeitpunkts

Die Verspätung der Leistung führt zum automatischen Wegfall der vertraglichen Leistungspflichten, wenn die der Zeitpunkt der Leistung nach dem Schuldverhältnis derart wichtig war, dass nur diese Folge dem Interesse des Gläubigers entspricht („absolutes Fixgeschäft“):