Zurechnung zu Erklärendem

Dieser Unterpunkt ist nur erforderlich, wenn das Verständnis des Empfängers vom wirklichen Willen des Erklärenden abweicht.
Zu prüfen ist dann, ob das Verständnis des Empfängers dem Erklärenden zugerechnet werden kann. Eine Zurechnung kann sich daraus ergeben, dass die Faktoren, die zu dem Verständnis geführt haben, aus dem Einflussbereich des Erklärenden herrühren und es von ihm hätte verhindert werden können, dass seine Erklärung so verstanden wird.